Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung — und die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Über Freud und Leid entscheidet oft die zweite Hälfte. Die gute Nachricht: Ihr Zustand steht schwarz auf weiß in den Unterlagen.
Teilungserklärung: die Verfassung des Hauses
Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan regelt, was Ihnen allein gehört (Sondereigentum), was allen (Gemeinschaftseigentum) und was Sie nur nutzen dürfen (Sondernutzungsrechte, etwa am Gartenanteil oder Stellplatz). Hier stehen auch Kostenverteilung und Nutzungsregeln — etwa ob Vermietung oder Gewerbe erlaubt sind. Lesen ist Pflicht: Mancher „Gartenanteil“ aus dem Inserat entpuppt sich als bloßes Nutzungsrecht auf Widerruf.
Hausgeld und Rücklage: die laufende Wahrheit
Das monatliche Hausgeld deckt Bewirtschaftung und Rücklagenzufuhr — vergleichen Sie es mit Alter und Zustand des Hauses. Entscheidend ist die Instandhaltungsrücklage: Ist sie mager und stehen Dach oder Heizung an, drohen Sonderumlagen in empfindlicher Höhe. Fragen Sie nach Wirtschaftsplan und der letzten Jahresabrechnung.
Protokolle: das Gedächtnis der Gemeinschaft
Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen sind Pflichtlektüre: Sie zeigen beschlossene und verschobene Sanierungen, Streitthemen, Zahlungsausfälle und die Stimmung im Haus. Eine zerstrittene oder sanierungsmüde Gemeinschaft ist ein größeres Risiko als manche alte Heizung.
Bei unseren Wohnungsangeboten stellen wir die WEG-Unterlagen vollständig bereit und gehen sie auf Wunsch mit Ihnen durch. So wissen Sie, was Sie kaufen — beide Hälften.