Kaum ein Dokument ist beim Immobilienverkauf so zentral und gleichzeitig so kryptisch wie der Grundbuchauszug. Dabei folgt er einem klaren Aufbau — wer ihn einmal verstanden hat, liest ihn wie ein Inhaltsverzeichnis der Immobilie.
Bestandsverzeichnis und Abteilung I
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück: Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe. Abteilung I nennt die Eigentümer und wie sie es wurden (Kauf, Erbe, Zuschlag). Wichtig beim Verkauf: Nur wer hier eingetragen ist, kann verkaufen — bei Erbfällen muss das Grundbuch also vorher berichtigt werden.
Abteilung II: die Rechte Dritter
Hier stehen Lasten und Beschränkungen: Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte, Zwangsversteigerungsvermerke. Diese Abteilung sollten Verkäufer wie Käufer besonders genau lesen — Einträge hier beeinflussen Nutzbarkeit und Wert, und manche müssen vor dem Verkauf gelöscht oder vom Käufer ausdrücklich übernommen werden.
Abteilung III: die Grundpfandrechte
Grundschulden und Hypotheken — meist die Absicherung der Baufinanzierung. Ein Eintrag hier bedeutet nicht automatisch offene Schulden in dieser Höhe; abbezahlte Grundschulden bleiben stehen, bis sie gelöscht werden. Beim Verkauf regelt der Notar die Löschung oder Ablösung aus dem Kaufpreis — die Kosten der Löschung trägt üblicherweise der Verkäufer.
Wir prüfen bei jedem Verkaufsauftrag das Grundbuch, klären problematische Einträge frühzeitig und besorgen den aktuellen Auszug. Damit am Notartermin nichts auftaucht, was vorher niemand gesehen hat.