Beim Grundstückskauf zählt nicht die Wiese, sondern das Baurecht: Zwei nebeneinanderliegende Flächen können ein Vielfaches auseinanderliegen, nur weil auf der einen gebaut werden darf und auf der anderen nicht. Deshalb gilt: erst prüfen, dann bieten.
Bebaubarkeit: Was sagt das Baurecht?
Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, regelt der die Details: Bauweise, Geschosse, Grund- und Geschossflächenzahl, Baufenster. Ohne B-Plan gilt im Innenbereich das „Einfügungsgebot“ (§ 34 BauGB) — gebaut werden darf, was sich in die Umgebung einfügt. Im Außenbereich (§ 35) ist Wohnbebauung dagegen fast nie zulässig. Auskunft geben Bauamt und ggf. eine Bauvoranfrage — die schafft vor dem Kauf verbindliche Klarheit.
Erschließung und Boden
Voll erschlossen heißt: Straße, Wasser, Abwasser, Strom liegen an. Fehlt etwas, können erhebliche Erschließungsbeiträge nachkommen — auch für längst gebaute Straßen, wenn sie nie abgerechnet wurden; das klärt die Gemeinde. Bei Hanglagen und ehemaligen Gewerbeflächen lohnt der Blick auf Baugrund und Altlastenverzeichnis: Gründung und Bodenaustausch können Budgets sprengen.
Baulasten und Grundbuch
Neben dem Grundbuch (Wegerechte, Leitungsrechte) führt in NRW das Bauamt das Baulastenverzeichnis: Dort können Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulasten zugunsten der Nachbarn eingetragen sein, die Ihre Bebauung einschränken — im Grundbuch tauchen sie nicht auf. Beide Register gehören zur Pflichtprüfung.
Wir haben im Oberbergischen mehrfach Baugrundstücke vermittelt und bereiten für Käufer wie Verkäufer die relevanten Nachweise auf. Fragen Sie uns — bevor Sie bieten.