Bei einer Trennung stellt sich früher oder später die Hausfrage. Sie ist emotional aufgeladen und finanziell folgenreich — umso wichtiger ist es, die Optionen nüchtern zu kennen, bevor Anwälte und Gerichte teure Fakten schaffen.
Die klassischen Optionen
Verkauf und Teilung des Erlöses ist die klarste Lösung — beide können neu anfangen, die gemeinsame Finanzierung endet. Die Übernahme durch einen Partner (mit Auszahlung des anderen und Entlassung aus der Mithaftung beim Kredit!) funktioniert, wenn Einkommen und Bank mitspielen. Vermietung oder das zeitweise Wohnen eines Partners im gemeinsamen Haus sind möglich, verlängern aber die finanzielle Verflechtung — was selten guttut. Die Teilungsversteigerung ist wie bei Erbengemeinschaften der teuerste Weg und sollte Drohszenario bleiben.
Zugewinn, Kredit, Zeitpunkt
Im gesetzlichen Güterstand fließt die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe in den Zugewinnausgleich ein — auch hier ist ein neutraler Wert Gold wert. Nicht vergessen: Wer im Grundbuch steht, ist nicht automatisch identisch mit dem, der im Kreditvertrag haftet; beide Ebenen müssen geregelt werden. Und steuerlich kann der Zeitpunkt zählen — etwa für die Eigennutzungs-Ausnahme bei der Spekulationsfrist, wenn ein Partner schon ausgezogen ist.
Die typischen Fehler
Aus Groll blockieren, bis nur noch die Versteigerung bleibt. Das Haus „um jeden Preis“ behalten wollen, obwohl die Finanzierung allein nicht tragbar ist. Und: ohne neutralen Wert verhandeln — dann wird jede Zahl zum Machtkampf.
Wir bewerten neutral, vermitteln zwischen den Parteien und verkaufen diskret, wenn es die beste Lösung ist. Sprechen Sie uns an — auch gern jeder Partner für sich.