In Deutschland ist der Immobilienkauf nur mit notarieller Beurkundung wirksam — das schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen und sorgt für rechtssichere Verträge. Für viele Verkäufer ist der Termin trotzdem eine Blackbox. Hier ist, was Sie erwartet.
Vor dem Termin: der Vertragsentwurf
Der Notar erstellt auf Basis der Eckdaten — Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, bestehende Belastungen — einen Vertragsentwurf, den beide Seiten vorab erhalten. Nehmen Sie sich Zeit dafür: Der Notar ist neutral und erklärt die Rechtslage, aber die wirtschaftlichen Punkte müssen Verkäufer und Käufer vorher selbst verhandelt haben. Unklare Punkte klärt man vor dem Termin, nicht währenddessen.
Im Termin: Verlesung und Unterschrift
Der Notar verliest den gesamten Vertrag — das ist gesetzlich vorgeschrieben — und beantwortet Fragen. Danach unterschreiben beide Parteien und der Notar beurkundet. Mit der Unterschrift ist der Verkauf verbindlich; der Eigentumsübergang selbst folgt später mit der Umschreibung im Grundbuch, nachdem der Kaufpreis geflossen ist. Bis dahin sichert eine Auflassungsvormerkung den Käufer ab.
Kosten und Sicherheit
Notar- und Grundbuchkosten trägt üblicherweise der Käufer; sie richten sich nach dem Kaufpreis. Der Verkäufer zahlt die Löschung eigener Grundschulden. Wichtig für Ihre Sicherheit als Verkäufer: Die Übergabe von Haus und Schlüsseln erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist — dieser Ablauf ist im Vertrag geregelt und sollte nie „auf Vertrauen“ abgekürzt werden.
Wir bereiten unsere Kunden auf jeden Notartermin vor, stimmen den Entwurf mit ab und begleiten Sie auf Wunsch zur Beurkundung. Damit der wichtigste Termin des Verkaufs kein Sprung ins kalte Wasser wird.