Bei modernen wie älteren Häusern entscheidet die Haustechnik zunehmend mit über Preis und Verkaufserfolg. Drei Themen tauchen in unseren Verkäufen immer wieder auf: Photovoltaik, alte Heizungen und Feuerstätten.
Photovoltaik: Anlage, Speicher, Verträge
Eine PV-Anlage ist ein Verkaufsargument — wenn die Fakten sauber vorliegen: Baujahr und Leistung, Eigentum (gekauft oder gemietet/geleast?), Einspeisevergütung samt Restlaufzeit, Speicher, Wartungsverträge. Beim Verkauf gehen Anlage und laufende Verträge in der Regel auf den Käufer über; der Betreiberwechsel muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Gemietete Anlagen brauchen die Zustimmung des Anbieters — das klärt man vor dem Notartermin.
Alte Heizung: das GEG im Blick
Für Heizkessel gibt es im Gebäudeenergiegesetz Altersgrenzen: Bestimmte Konstanttemperaturkessel dürfen nach 30 Jahren nicht weiterbetrieben werden — und für Käufer läuft nach dem Eigentumsübergang eine Frist, solche Pflichten zu erfüllen. Für Verkäufer heißt das: Alter und Typ der Heizung ehrlich benennen; für Käufer: die möglichen Folgekosten einplanen. Ein Wärmepumpen- oder Kesseltausch verändert die Kalkulation beider Seiten.
Kamin und Ofen
Für ältere Holzöfen gelten Emissions-Stufenfristen der Bundesimmissionsschutzverordnung — je nach Baujahr mussten Öfen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger ist hier die beste Auskunftsquelle; sein letztes Protokoll gehört in die Verkaufsunterlagen.
Wir nehmen die Haustechnik bei jeder Wertermittlung mit auf und sorgen dafür, dass Übergaben, Meldungen und Unterlagen sauber geregelt sind. So wird aus Technik ein Argument — und keine offene Flanke.