Gerade ältere Eigentümer stehen oft vor demselben Dilemma: Das Vermögen steckt im Haus, aber ausziehen möchte man nicht. Dafür gibt es erprobte Modelle — wichtig ist, ihre Unterschiede zu verstehen, denn sie wirken sich stark auf Verkaufspreis und Absicherung aus.
Nießbrauch: das stärkste Recht
Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und erlaubt nicht nur das Wohnen, sondern auch das Vermieten der Immobilie — er bleibt sogar bestehen, wenn das Haus weiterverkauft wird. Diese Sicherheit hat ihren Preis: Der Wert des Nießbrauchs wird vom Kaufpreis abgezogen, abhängig von Alter und statistischer Lebenserwartung der Berechtigten.
Wohnrecht und Rückanmietung
Das eingetragene Wohnungsrecht erlaubt das Wohnen, aber in der Regel kein Vermieten — es mindert den Kaufpreis daher etwas weniger als der Nießbrauch. Die einfachste Variante ist die Rückanmietung: Sie verkaufen zum vollen Marktwert und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag. Dafür haben Sie „nur“ die Rechte eines Mieters; auf lange Sicht ist das die flexibelste, aber am wenigsten geschützte Lösung.
Vorsicht bei Verrentungsmodellen
Angebote zur „Immobilienverrente“ mit lebenslanger Rentenzahlung klingen attraktiv, sind aber komplex und nicht immer zu fairen Konditionen kalkuliert. Lassen Sie solche Verträge immer unabhängig prüfen — und den Wert Ihrer Immobilie vorher neutral ermitteln.
Welche Variante zu Ihrer Situation passt, hängt von Alter, Einkommen und Familienplanung ab. Wir beraten Sie neutral, ermitteln den Wert Ihrer Immobilie und begleiten auf Wunsch den Verkauf mit Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückmiete — von der ersten Frage bis zum Notartermin.