Die meisten Häuser werden verkauft, bevor die Finanzierung ausläuft — ein ganz normaler Vorgang. Die Bank hat allerdings einen Anspruch auf den Zins, den sie durch die vorzeitige Rückzahlung verliert: die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer die Mechanik kennt, kann planen statt zahlen.
Wann die Entschädigung anfällt — und wie hoch
Kündigen Sie ein Darlehen mit laufender Zinsbindung vorzeitig, darf die Bank ihren Zinsschaden berechnen. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und dem Zinsniveau ab — sie kann spürbar sein, muss aber von der Bank nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Wichtig zu wissen: Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung können Sie jedes Darlehen mit sechsmonatiger Frist entschädigungsfrei kündigen (§ 489 BGB).
Die Alternativen
Nicht immer muss abgelöst werden: Beim Objektwechsel kann die Finanzierung oft per Pfandtausch auf die neue Immobilie übertragen werden. In manchen Fällen übernimmt der Käufer das Darlehen (mit Zustimmung der Bank). Und läuft die Zinsbindung ohnehin bald aus, kann sich ein abgestimmter Verkaufszeitpunkt lohnen.
Unsere Empfehlung: Klären Sie die Ablösesumme früh mit Ihrer Bank und lassen Sie die Berechnung im Zweifel prüfen — etwa durch die Verbraucherzentrale. Im Verkauf planen wir den Zeitablauf so, dass Ablösung und Kaufpreiszahlung sauber ineinandergreifen; der Notar sorgt dafür, dass die Grundschuld Zug um Zug gegen Zahlung gelöscht wird.